Jährlich sterben im Strassenverkehr etwa 350 Menschen und über 4'700 werden schwer verletzt. Bei Vorschlägen, die Verkehrssicherheit durch Tests oder Prüfungen bei älteren Personen zu erhöhen, kommt fast zwangsläufig die Unterstellung, es handle sich dabei um eine Diskriminierung der älteren Generation.
Bei Rasern ist es selbstverständlich, dass sie ein Datenaufzeichnungsgerät (Blackbox) installieren müssen, wenn sie ihren Fahrausweis zurück erhalten wollen.
Und notorische Alkoholsünder am Steuer müssen mit Alkoholwegfahrsperren rechnen. Und das ist gut so.
Eigeninteresse
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (Vorlage Via sicura) lehnt Vorschriften ab, die nach ihrer Meinung die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden, so etwa, dass Lenker ab 50 Jahren Sehtests absolvieren müssen, um den Fahrausweis verlängern zu können. Eine Mehrheit der Kommission verneinte eine signifikante Notwendigkeit für diese neue Vorschrift. Es wurde bemängelt, dass keine statistischen Zahlen vorlägen, die ausweisen, welche Unfälle auf Sehschwäche zurückzuführen seien. Auch liege die Abklärung im Eigeninteresse und in der Eigenverantwortung der betroffenen Personen. Es wird ausserdem keine regelmässige obligatorische Weiterbildung für alle Fahrzeug-Lenkerinnen und -Lenker geben.
Selbstüberschätzung
Sicher ist, dass mit zunehmendem Alter die Reaktionsgeschwindigkeit allmählich abnimmt, dass die Konzentrationsfähigkeit nachlässt oder das Sichtfeld sich verengt.
In vielen Fällen können diese Mängel durch lange Fahrpraxis kompensiert werden, aber eben nicht in allen. Ein Auto im Strassenverkehr ist keine Privatsache, sondern betrifft alle Verkehrsteilnehmer. Jüngere und ältere Unfallverursacher haben eines gemeinsam: Sie überschätzen sich. Die Jüngeren, weil sie glauben, dass sie es schon können, und die Älteren, weil sie glauben, es immer noch zu können.
Prüfung alle 20 Jahre
Ein Vorschlag der EU-Kommission könnte eine Lösung sein, nämlich im Abstand von 15 Jahren die Fahrtüchtigkeit und Kenntnisse von Verkehrsregeln zu überprüfen.
Leicht abgewandelt, könnte die Regelung heissen, dass man mit ca. 20 Jahren die erste, mit 40 die nächste, mit 60 eine weitere und mit 80 die letzte Fahrprüfung ablegt. Dann wäre auch der Vorwurf der Altersdiskriminierung passé. Denn diskriminierend ist nicht, dass man Älteren eine Prüfung zumutet, sondern dass man glaubt, sie könnten eine solche Prüfung nicht bestehen. Schliesslich geht es darum, die Unfälle zu senken – im Interesse aller Generationen.
Prof. Dr. Helmut Bachmaier, wissenschaftlicher Berater der TERTIANUM AG
Keine schlechte Idee - aber mit 80 gehört der Führerschein automatisch eingezogen. Und falls doch jemand noch weiter fahren möchte oder muss, so wären aus meiner Sicht halbjährliche Testfahrten notwendig.
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